kompiX
werbe- und mediengestaltung |
haftungsausschluss
mit urteil vom 12.
mai 1998
hat das landgericht
hamburg entschieden,
dass man
durch die
ausbringung
eines hyperlinks
die inhalte
der verlinkten seite ggf. mit zu verantworten
hat.
dies kann,
so das LG,
nur dadurch
verhindert
werden, dass man sich ausdrücklich
von diesen
inhalten
distanziert.
kompiX erklärt ausdrücklich, keinerlei einfluss
auf die gestaltung
und die inhalte
der gelinkten
seiten zu
haben.
daher distanziert
sich kompiX hiermit
ausdrücklich von den inhalten aller
verlinkten
seiten, und
macht sich
diese inhalte ausdrücklich
nicht zu eigen.
diese erklärung gilt für alle in den
seiten vorhandenen
hyperlinks, ob
angezeigt oder verborgen,
und für alle
inhalte der seiten,
zu denen diese hyperlinks
führen. |